Zu meiner Mutter pflege ich ein gutes Verhältnis. Deshalb habe ich am Wochenende einmal ihre alten Unterlagen durchgesehen.
Zwar ist nichts wirklich sortiert, aber eines kann man sagen:
Meine Mutter hat so gut wie nichts weggeworfen.
Neben ihrer originalen Geburtsurkunde aus dem Jahr 1960 – die inzwischen deutlich mitgenommen aussieht – fand ich auch ihr originales Mutterheft sowie zwei vollständige Zeugnishefte, inklusive Stempel.
Diese stammen von der Jahnschule (Volksschule), der Theodor-Möller-Schule (Hauptschule) sowie der Freiherr-vom-Stein-Schule (Realschule).
Hier folgen vier Fotos zum Aufklappen.
1/2 – Zeugnisheft – Volksschulen der Stadt Kiel

2/2 – Zeugnis – Jahn – Schule – Kiel

1/2 – Zeugnisheft – Freiherr-Vom-Stein-Schule Kiel

2/2 – Zeugnis – Theodor-Möller Schule Kiel

Die Schulen im Überblick
Zu den Schulen lässt sich sagen, dass einige heute noch existieren – teilweise jedoch in anderer Form.
Die Jahnschule befand sich im Winterbeker Weg 7, 24114 Kiel (direkt neben der heute noch bestehenden Max-Planck-Schule im Winterbeker Weg 1).
Nach ihrer Schließung wurde das Gebäude bzw. Teile davon von der Max-Planck-Schule übernommen.
Die Theodor-Möller-Schule befand sich in der Allgäuer Straße 30, 24146 Kiel.
Die Freiherr-vom-Stein-Schule lag nur wenige Meter entfernt in der Troppauer Straße 39, ebenfalls in 24146 Kiel.
In den Jahren 2011/2012 fusionierten beide Schulen. Daraus entstand die heutige Lilli-Martius-Schule in der Allgäuer Straße 30 in Kiel.
Ein interessanter Unterschied zu heute
In den älteren Zeugnissen findet sich noch nicht die heute übliche Formulierung
„Unterschrift der Erziehungsberechtigten“.
Stattdessen steht dort:
„Unterschrift des Vaters oder seines Stellvertreters“
Das wirkt aus heutiger Sicht ungewöhnlich, hat aber einen historischen Hintergrund.
Früher galt der Vater (oder ein männlicher Vertreter) rechtlich als Familienoberhaupt und war damit offiziell für die Erziehung und schulischen Angelegenheiten der Kinder verantwortlich.
Konnte der Vater nicht unterschreiben – etwa aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen – war ein Vertreter vorgesehen. Das konnte beispielsweise die Mutter oder ein Vormund sein, auch wenn die Formulierung das nicht direkt widerspiegelt.
Im Laufe der Zeit wurden diese Bezeichnungen angepasst.
Heute findet sich stattdessen meist die geschlechtsneutrale Formulierung:
„Unterschrift der Erziehungsberechtigten“
Das zeigt, wie sich rechtliche und gesellschaftliche Strukturen im Laufe der Zeit verändert haben.