Wie es öfter vorkommt, blättere ich durch Akten, die ich zuvor schon mehrfach gelesen habe. Dabei ist mir heute eine handgeschriebene Information ins Auge gestochen.
Es ging um die Akte von Christine Therese Maria Früchtning, der ältesten Tochter, geboren 1889 und verstorben 1907 in der Provinzial-Irrenanstalt in Neustadt in Holstein.
Dort wurden die Namen der Eltern abgefragt, die sie selbst per Hand eintrug.
Dabei wird ihr Vater – mein Ururgroßvater – als Heinrich Martin Früchtning, geboren 1868 in Altona, genannt.
Das Geburtsjahr lässt sich durch die Eheurkunde von Heinrich Früchtning und Elisabeth Christine Wichmann, geboren 1856 in Itzehoe, bestätigen.
Des Weiteren liegt mir das Eheregister meines Urgroßvaters William Cornelius Gustav Früchtning & seiner Ehefrau Gertrud Agens Thießen aus dem Jahr 1945 vor . Dort wird sein Vater als Heinrich Früchtning geführt. Ein expliziter Sterbevermerk fehlt zwar, jedoch ist ausschließlich der „letzte Wohnort“ angegeben. Diese Formulierung deutet erfahrungsgemäß darauf hin, dass er zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits verstorben war – allerdings ohne Angabe des Sterbeortes.
Da ich zudem im Besitz einer Haftakte meines Urgroßvaters bin, findet sich dort hinter den Angaben zu seinen Eltern bei Heinrich Früchtning ein Kreuzzeichen (†) mit der Jahreszahl 1926. Daraus lässt sich schließen, dass er im Jahr 1926 verstarb.
Mehrere Indizien sprechen dafür, dass sein Sterbeort Lütjenburg gewesen sein könnte.
Mir selbst liegt bislang weder ein Kirchenbucheintrag noch eine Sterbeurkunde von Heinrich Früchtning vor. Lediglich die Eheurkunde belegt eindeutig seine Existenz.
Ich habe nun das erste Eheregister von William Cornelius Gustav Früchtning beantragt – Die Ehe fand 1924 mit Joahnna Henriette Luise Goldmann in Kiel statt, also 2 Jahre vor dem Tod von Heinrich Früchtning (1926).
In der Hoffnung, dass dort nicht nur die Namen der Eltern, sondern auch deren Geburtsdaten vermerkt sind.
So könnte sich klären:
Hieß er tatsächlich nur Heinrich – oder doch Heinrich Martin Früchtning?
Sobald das Eheregister eingetroffen ist, werde ich den Wohnort von 1924 mit dem letzten bekannten Wohnort laut Eheregister von 1945 vergleichen.
Sollten beide Angaben übereinstimmen, werde ich eine gezielte Anfrage an das zuständige Archiv stellen, um seine Sterbeurkunde zu erhalten.
Diese Urkunde ist ein entscheidender Schlüssel in meiner Forschung.
Da ich mittlerweile auf gut fünf Archivunterlagen warte, werde ich mich nun zunächst wieder der Online-Recherche widmen und Zeitungsportale durchsuchen.


